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Der Eintritt in die Krippe wird vertraglich vereinbart.
Der Vertrag kann vor dem Eintritt unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Monats gekündigt werden. Auch wenn kein Eintritt erfolgt, verrechnet die Krippe bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist die Betreuungskosten für einen Monat.